
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1 Mit Ihrer Reiseanmeldung auf der Grundlage unserer Prospekte bieten Sie uns den
Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Dies kann schriftlich,mündlich oder telefonisch
erfolgen. Der Reisevertrag kommt mit Zugang unserer Bestätigung zustande,
für die es keiner besonderen Form bedarf. Reisebüros treten nur als Vermittler auf.
1.2 Sofern Ihnen unsere Reise- und Zahlungsbedingungen, z.B. bei telefonischer Anmeldung,
nicht vorliegen, übersenden wir sie Ihnen mit der Bestätigung. Widersprechen
Sie diesen dann nicht innerhalb von 10 Tagen nach Zugang - bei kurzfristigen Buchungen,
d.h. ab 30 Tage vor Reiseantritt, unverzüglich - ist der Reisevertrag zu diesen
Bedingungen zu Stande gekommen.
1.3. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, sind wir an dieses
Angebot 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots
zu Stande, wenn Sie uns innerhalb dieser Frist die Annahme erklären, die auch
durch eine Zahlung erfolgen kann.
1.4. Bitte benachrichtigen Sie uns umgehend, wenn Sie als Reiseanmelder Ihre Reisedokumente
nicht spätestens 5 Tage vor Reiseantritt von uns erhalten haben. In diesem
Fall werden wir Ihnen, Ihre Zahlung vorausgesetzt, die Reisedokumente sofort zusenden
oder bei Flugreisen am Abflughafen gegen Zahlungsnachweis aushändigen. Wenn
Sie uns nicht benachrichtigen und die Reise aufgrund fehlender Reisedokumente nicht
antreten, behandeln wir das als kostenpflichtigen Rücktritt.
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AGB-Direktsprung:
1. Abschluss des Reisevertrages
2. Bezahlung
3. Leistungen, Preise
4. Leistungs- und Preisänderungen
5. Abfahrtsort, Zeitpunkt, Verspätung (Busreisen)
6. Rücktritt, Umbuchung, Ersatzperson
7. Reise-Versicherungen
8. Rücktritt durch den Reiseveranstalter
9. Höhere Gewalt
10. Gewährleistung
11. Haftung, Verjährung
12. Abtretungsverbot
13. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
14. Allgemeine Bestimmungen
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2. Bezahlung
Zahlungen auf den Reisepreis sind gemäß § 651 k BGB insolvenzgesichert; den entsprechenden
Sicherungsschein erhalten Sie bei Anmeldung oder mit der Bestätigung.
2.1. Bei Fernreisen ist eine Anzahlung in Höhe von 15% des Reisepreises zu entrichten.
Bei Mittelstreckenreisen beträgt die Anzahlung 25% und bei Kurzstrecken- und Städtereisen
30% des Reisepreises. Die Anzahlung ist binnen der in der Rechnung über die
Anzahlung genannten Frist zu zahlen, die in der Regel 14 Tage beträgt.
Der restliche Reisepreis ist innerhalb der aus der Rechnung ersichtlichen Frist zu leisten;
die Rechnungsstellung erfolgt regelmäßig ca. 7Wochen vor Reisebeginn.
Abweichende Zahlungsmodalitäten können sich bei Last-Minute- oder sog. Aktionsreisen
ergeben, die Ihnen mit der jeweiligen Rechnung bekannt gegeben werden. Wir
empfehlen, zur Zahlungsabwicklung die von uns zur Verfügung gestellten Überweisungsträger
zu nutzen.
2.2. Nur bei vollständiger Zahlung des Reisepreises besteht ein Anspruch auf Ausstellung
von Tickets/Fahrtscheinen und auf Beförderung.
2.3. Wird der vereinbarte Anzahlungsbetrag oder der Reisepreis nicht in der dazu gesetzten
Zahlungsfrist vollständig gezahlt, berechtigt uns dies zur Stornierung des Reisevertrages
und zur Berechnung von Schadenersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren
gem. der Ziffern 6.2. und 6.3; vorausgesetzt, es läge nicht bereits zu diesem
Zeitpunkt ein zum Rücktritt berechtigender Reisemangel vor. Die Möglichkeit des
Nachweises, dass uns ein Schaden nicht oder nur in einem wesentlich geringerenUmfang
entstanden ist, steht Ihnen offen.
2.4. Im Falle des Zahlungsverzuges entfällt zudem der Anspruch auf Abholung von
dem vertraglich vereinbarten oder dem sich aus Ziffer 5.1. ergebenden Abfahrtsort.
2.5. Sofern wir Ihre Reiseanmeldung nicht bestätigen können oder Sie unser Alternativangebot
nicht annehmen, wird Ihnen eine eventuell bereits erbrachte Anzahlung erstattet.
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1. Abschluss des Reisevertrages
2. Bezahlung
3. Leistungen, Preise
4. Leistungs- und Preisänderungen
5. Abfahrtsort, Zeitpunkt, Verspätung (Busreisen)
6. Rücktritt, Umbuchung, Ersatzperson
7. Reise-Versicherungen
8. Rücktritt durch den Reiseveranstalter
9. Höhere Gewalt
10. Gewährleistung
11. Haftung, Verjährung
12. Abtretungsverbot
13. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
14. Allgemeine Bestimmungen
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3. Leistungen, Preise
3.1 Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Leistungsbeschreibungen in
unserem Prospekt so wie sie Vertragsgrundlage geworden sind, sowie die hierauf Bezug
nehmenden Angaben in der Bestätigung verbindlich.Mündliche Nebenabreden bestehen
nicht.
3.2 Ihre Reise beginnt und endet - je nach Ihrer gebuchten Aufenthaltsdauer - zu den im
Prospekt ausgeschriebenen Abreise- und Ankunftsterminen.
3.3 Flugschein oder Sonderfahrtausweis gelten nur für die darin angegebenen Reisezeiten
und -tage. Wenn Sie eine Änderung wünschen, sind wir bemüht, gegen Rechnung
eine Ersatzbeförderung zur Verfügung zu stellen.
3.4 Wenn Sie einzelne von Ihnen bezahlte Leistungen aus zwingenden Gründen nicht in
Anspruch nehmen, können wir Ihnen nur dann eine Teilerstattung gewähren, wenn der
Leistungsträger eine Gutschrift erteilt, nicht jedoch, wenn es sich um völlig unerhebliche
Leistungen handelt.
3.5 Wenn nicht ausdrücklich anders vermerkt, gelten Preise pro Person für die Unterkunft
in 2-Bett-Zimmern, für die gebuchte Kabinenkategorie oder für die Unterkunft in
Ihrem gebuchten Ferienwohnungs-Typ. Die Buchung eines halben Doppelzimmers eines
Erwachsenen in Begleitung eines Kindes unter 12 Jahren ist nicht möglich. Die Unterbringung
einer Einzelperson in einem Doppelzimmer ist ebenfalls nicht möglich.
3.6 Kinderermäßigung wird nicht grundsätzlich gewährt; sondern bzgl. der jeweiligen
Reise entsprechend der Prospektausschreibung. Wenn nicht anders ausgeschrieben,
bringen wir ein Kind in Begleitung eines voll zahlenden Reisegastes im Doppelzimmer,
in Begleitung von zwei Gästen im Doppelzimmer mit Zusatzbett, im Appartement oder
in der Zimmer-Suite unter. Zwei Kinder in Begleitung von zwei voll zahlenden Gästen
werden, soweit sie älter als 2 Jahre sind, im separaten Doppelzimmer, im Appartement
oder in der Zimmer-Suite untergebracht.
3.7 Wenn Sie Ihre Reise verlängern wollen, wenden Sie sich rechtzeitig an unsere Reiseleitung.
Eine solche Verlängerung ist nur möglich, wenn Ihr Zimmer nicht belegt ist.
Die Rückbeförderung erfolgt dann im Rahmen der noch freien Platzkapazität. Falls
durch die Verlängerung eine Änderung des ursprünglich gebuchten Flughafens notwendig
wird, besteht kein Anspruch auf Ersatzbeförderung. Den Preis für die Verlängerung
erfragen Sie bitte bei uns.
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1. Abschluss des Reisevertrages
2. Bezahlung
3. Leistungen, Preise
4. Leistungs- und Preisänderungen
5. Abfahrtsort, Zeitpunkt, Verspätung (Busreisen)
6. Rücktritt, Umbuchung, Ersatzperson
7. Reise-Versicherungen
8. Rücktritt durch den Reiseveranstalter
9. Höhere Gewalt
10. Gewährleistung
11. Haftung, Verjährung
12. Abtretungsverbot
13. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
14. Allgemeine Bestimmungen
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4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1 Änderungen oder Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages,
die nach Vertragschluss notwendig werden und von uns nicht zu vertreten sind, sind gestattet,
soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise
nicht beeinträchtigen. Dies gilt auch für den Austausch des Fluggerätes und/oder der
Fluggesellschaft. Bei berechtigtem Interesse sind wir befugt, den Reisenden in einem
anderen Hotel gleicher Kategorie unterzubringen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche
bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mitMängeln behaftet sind.
Informieren Sie sich bitte bis spätestens 24 Stunden, aber nicht früher als 48 Stunden,
vor Rückflug bzw. Rückfahrt bei unserer Reiseleitung über die genauen Flug- bzw.
Fahrtzeiten.Wenn Sie dies nicht tun und Ihren Flug bzw. Ihre Fahrt verpassen, gehen daraus
ggf. entstehende Mehrkosten zu Ihren Lasten.
Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages im Falle der Erhöhung der
Beförderungskosten oder bestimmter Leistungen wie Fluggebühren oder von Wechselkursen,
wie nachfolgend möglich: Bei einer Erhöhung der bei Abschluß des Reisevertrages
bestehenden Beförderungskosten, insbesondere Treibstoffkosten, können wir
bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung von Ihnen diesen Erhöhungsbetrag fordern.
Im Übrigen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel
geforderten zusätzlichen Beförderungskosten durch die Sitzplatzanzahl des vereinbarten
Beförderungsmittels dividiert und der sich so pro Sitzplatz ergebene anteilige Betrag
wird von Ihnen gefordert.
Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben, wie z.B.
Flughafengebühren, können wir den Reisepreis umden entsprechend anteiligen Betrag
erhöhen.
Bei einer Erhöhung von Wechselkursen kann der Reisepreis soweit erhöht werden, wie
er sich für uns verteuert hat.
Vorstehende Preiserhöhungen sind nur zulässig, wenn zwischen dem Zugang der Reisebestätigung/
Rechnung und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als 4 Monate liegen
und wir Sie unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt davon in Kenntnis
setzen. Bei einer Preiserhöhung von über 5 % des Reisepreises oder im Falle einer erheblichen
Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie berechtigt, ohne Gebühren
vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer anderen mindestens
gleichwertigen Reise aus unserem Programm zu verlangen, wenn wir in der Lage
sind, Ihnen eine solche anzubieten. Sie haben die Rechte unverzüglich nach der Erklärung
über die Preiserhöhung oder der Änderung der Reiseleistung uns gegenüber geltend
zu machen.
4.2 Wenn ein Flug oder eine Fahrt auf unsere oder auf Veranlassung eines Beförderungsunternehmens
von oder zu einem anderen als dem bestätigten Flughafen oder
Zielort durchgeführt werden muß, übernehmen wir die durch die Änderung entstehenden
notwendigen Mehrkosten; also den Betrag der aufzuwendenden Kosten zu dem geänderten
Flughafen/Zielort abzüglich der Kosten zu dem ursprünglich bestätigten Flughafen/
Zielort jeweils ab/bis dem Abfahrtsort gem. Ziffer 5.
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1. Abschluss des Reisevertrages
2. Bezahlung
3. Leistungen, Preise
4. Leistungs- und Preisänderungen
5. Abfahrtsort, Zeitpunkt, Verspätung (Busreisen)
6. Rücktritt, Umbuchung, Ersatzperson
7. Reise-Versicherungen
8. Rücktritt durch den Reiseveranstalter
9. Höhere Gewalt
10. Gewährleistung
11. Haftung, Verjährung
12. Abtretungsverbot
13. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
14. Allgemeine Bestimmungen
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5. Abfahrtsort, Zeitpunkt, Verspätung bei Busreisen
5.1. Bei Busreisen oder Transferleistungen per Bus liegt der Abfahrtsort in der Regel in
Ihrer zuständigen Kreisstadt oder maximal 50 km von Ihrem Ort entfernt; für die Anfahrt
zum Abfahrtsort sind Sie selbst verantwortlich. Sollten Sie den Abfahrtsort nicht kennen
oder dieser von uns nicht eindeutig beschrieben worden sein, müssen Sie sich
rechtzeitigmit uns in Verbindung setzen und Klärung verlangen.
5.2. Um den geplanten Ablauf der Reise zu gewährleisten, müssen Sie pünktlich zu der
Ihnen, z.B. im Busticket, bekannt gegebenen Abfahrtszeit am Abfahrtsort erscheinen;
verspäten Sie sich, entfällt unsere Pflicht zur Beförderung.
5.3. Wir planen den Fahrtablauf sorgfältig und sind bemüht, diesen einzuhalten.
Gleichwohl können unvorhergesehene Ereignisse zu Verspätungen führen, die Sie bis
zu einer Wartezeit von zwei Stunden akzeptieren müssen.
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2. Bezahlung
3. Leistungen, Preise
4. Leistungs- und Preisänderungen
5. Abfahrtsort, Zeitpunkt, Verspätung (Busreisen)
6. Rücktritt, Umbuchung, Ersatzperson
7. Reise-Versicherungen
8. Rücktritt durch den Reiseveranstalter
9. Höhere Gewalt
10. Gewährleistung
11. Haftung, Verjährung
12. Abtretungsverbot
13. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
14. Allgemeine Bestimmungen
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6. Rücktritt, Umbuchung, Ersatzperson
6.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt
muss unter Angabe Ihrer Teilnehmer-Nummer erklärt werden. In Ihrem eigenen Interesse
und zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir Ihnen dringend, den
Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang
der Rücktrittserklärung bei uns.
6.2 Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an (z.B. wegen
verpasster Anschlüsse), können wir angemessenen Ersatz für getroffene Reisevorkehrungen
und Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich
ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögl. anderweitige Verwendungen
der Reiseleistungen von uns berücksichtigt.
6.3 Die Höhe der Rücktrittskosten richtet sich nach dem Reisepreis und wird in der Regel
anhand der nachstehenden Prozentsätze ermittelt, es sei denn, uns ist ein höherer
Schaden entstanden, der auch von Ihnen zu tragen ist.
6.3.1 Standardkosten: Bei einem Rücktritt bis 42 Tage vor Reisebeginn berechnen wir
zur Deckung unserer Kosten in der Regel eine Aufwandspauschale von 15% des Reisepreises,
mindestens aber 50 Euro pro Reiseteilnehmer, es sei denn, der Reisepreis beträgt
bis zu 98 Euro. Dann beträgt die Mindestpauschale 25 Euro. Erfolgt der Rücktritt
später als 42 Tage vor Reisebeginn, können wir eine pauschalierte Entschädigung verlangen,
die sich nach folgenden Prozentsätzen pro Person vom Reisepreis berechnet:
ab 41. bis 30. Tag vor Reisebeginn 15 %, mindestens aber 75 Euro, ab 29. bis 20. Tag
vor Reisebeginn 50 %, ab 19. bis 10. Tag vor Reisebeginn 70 %, ab 9.Tag vor Reisebeginn
90 %, bei Nichtantritt der Reise 100%.
6.3.2 Rücktrittskosten bei Schiffsreisen: Bis 91 Tage vor Reisebeginn 15 %; ab 90. bis
50. Tag vor Reisebeginn 30 %, ab 49. bis 30 Tag vor Reisebeginn 40 %, ab 29. bis 20
Tag 50%, ab 19. bis 10 Tag vor Reisebeginn 70 %; ab 9 Tage vor Reisebeginn sowie bei
Nichtantritt der Reise 90%.
6.3.3 Rücktrittskosten bei gesondert gekennzeichneten Top-Angeboten, ausgewählten,
kurzfristigen bzw. preisreduzierten Angeboten, Specials und Aktionsreisen: Bis 30 Tage
vor Reisebeginn 40 % des Reisepreises, ab 29. bis 20. Tag vor Reisebeginn 50 %, ab
19. bis 10. Tag vor Reisebeginn 70 %, ab 9. Tag vor Reisebeginn 90 %, bei Nichtantritt
der Reise 100 %.
6.3.4 Rücktrittskosten bei gebuchten Eintrittskarten betragen regelmäßig 100 % des
Eintrittspreises
6.3.5 Dem Kunden steht die Möglichkeit des Nachweises offen, dass ein Schaden überhaupt
nicht oder in einem wesentlich niedrigeren Umfang entstanden ist.
6.4 Wir bitten Sie, uns Änderungswünsche erst nach Erhalt Ihrer Bestätigung und unter
Angabe der Teilnehmer-Nummermitzuteilen.
Werden nach Buchung der Reise Änderungen z.B. hinsichtlich des Reisetermins, des
Reiseziels, der Unterkunft, der Beförderungsart, der Abflughäfen oder Zustiegsbahnhöfe
vorgenommen, erheben wir bis 42 Tage vor Reiseantritt, eine Bearbeitungsgebühr
von 30 Euro je Reiseanmeldung.
Spätere Änderungen sind nur nach vorherigem Rücktritt von der von Ihnen gebuchten
Reise möglich. Ein Umbuchen von einer Festbuchung auf eine Vorausbuchung sowie
ein Umbuchen von einer Seereise auf eine andere Reise ist nicht möglich.
6.5 Tritt eine Ersatzperson an die Stelle des gemeldeten Teilnehmers, sind wir berechtigt,
die uns durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten zu berechnen;
diese betragen in der Regel 30,00 €, können jedoch im Einzelfall auch höher
sein. Dies gilt sinngemäß auch bei Namensänderungen. Dem Kunden steht die Möglichkeit
des Nachweises offen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in geringerem
Umgang entstanden ist. Wir können dem Wechsel in der Person des Reisegastes widersprechen,
wenn diese den besonderen Erfordernissen in Bezug auf die Reise nicht
genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
6.6 Wenn zwei oder mehrere Personen gemeinsam eine Schiffskabine oder ein Doppel-
oder Mehrbettzimmer gebucht haben und keine Ersatzperson an die Stelle eines
zurücktretenden Teilnehmers tritt, sind wir berechtigt, den vollen Zimmerpreis zu fordern
oder, wenn möglich, die verbleibenden Teilnehmer anderweitig unterzubringen.
Bei Unterbringung im Einzelzimmer ist der Einzelzimmerzuschlag zu entrichten.
6.7 Bei Stornierungen sind bereits ausgehändigte Bahnfahrkarten oder Fahrtickets zurückzugeben,
da wir sonst den vollen Preis berechnen müssen.
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1. Abschluss des Reisevertrages
2. Bezahlung
3. Leistungen, Preise
4. Leistungs- und Preisänderungen
5. Abfahrtsort, Zeitpunkt, Verspätung (Busreisen)
6. Rücktritt, Umbuchung, Ersatzperson
7. Reise-Versicherungen
8. Rücktritt durch den Reiseveranstalter
9. Höhere Gewalt
10. Gewährleistung
11. Haftung, Verjährung
12. Abtretungsverbot
13. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
14. Allgemeine Bestimmungen
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7. Reise-Versicherungen
Eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung ist im Reisepreis nicht eingeschlossen. Wir
empfehlen dringend eine solche Versicherung, die bei Buchung der Reise abgeschlossen
werden sollte. Ein späterer Abschluss ist nur möglich, wenn dies innerhalb der
nächsten 8 Tage, jedoch vor Reiseantritt, nachgeholt wird. Sie erhalten daher von uns
ein Angebot eines renommierten Versicherers.
Wenn ein Versicherungsfall eintritt, ist der Versicherer unverzüglich zu benachrichtigen.
Ansprüche sind ausschließlich dort geltend zu machen.
Wir sind mit der Schadensregulierung nicht befasst.
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4. Leistungs- und Preisänderungen
5. Abfahrtsort, Zeitpunkt, Verspätung (Busreisen)
6. Rücktritt, Umbuchung, Ersatzperson
7. Reise-Versicherungen
8. Rücktritt durch den Reiseveranstalter
9. Höhere Gewalt
10. Gewährleistung
11. Haftung, Verjährung
12. Abtretungsverbot
13. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
14. Allgemeine Bestimmungen
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8. Rücktritt durch den Reiseveranstalter
8.1 Wird eine ausdrücklich ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht,
sind wir berechtigt, die Reise bis zu zweiWochen vor Reisebeginn abzusagen. Der Reisepreis
wird unverzüglich erstattet.
8.2 Ist die Durchführung einer Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns
deshalb nicht zumutbar, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist,
dass die uns entstehenden Kosten, bezogen auf die Reise, nicht gedeckt sind, sind wir
berechtigt, diese Reise bis zu 2 Wochen vor Reisebeginn abzusagen, sofern wir Ihnen
ein gleichwertiges Ersatzangebot unterbreiten. Ein Rücktrittsrecht besteht dann nicht,
wenn wir die zum Rücktritt führenden Umstände zu vertreten haben oder diese Umstände
nicht nachweisen können. Sofern Sie vom Ersatzangebot keinen Gebrauchmachen,
erhalten Sie den bezahlten Reisepreis unverzüglich erstattet.
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3. Leistungen, Preise
4. Leistungs- und Preisänderungen
5. Abfahrtsort, Zeitpunkt, Verspätung (Busreisen)
6. Rücktritt, Umbuchung, Ersatzperson
7. Reise-Versicherungen
8. Rücktritt durch den Reiseveranstalter
9. Höhere Gewalt
10. Gewährleistung
11. Haftung, Verjährung
12. Abtretungsverbot
13. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
14. Allgemeine Bestimmungen
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9. Höhere Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich
erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können beide Vertragsparteien gemäß
§ 651j BGB kündigen.
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5. Abfahrtsort, Zeitpunkt, Verspätung (Busreisen)
6. Rücktritt, Umbuchung, Ersatzperson
7. Reise-Versicherungen
8. Rücktritt durch den Reiseveranstalter
9. Höhere Gewalt
10. Gewährleistung
11. Haftung, Verjährung
12. Abtretungsverbot
13. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
14. Allgemeine Bestimmungen
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10. Gewährleistung
10.1 Sollte eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so können
Sie innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. Wir sind berechtigt, durch Erbringung
einer gleich- oder höherwertigen Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen. Wir können
die Abhilfe jedoch verweigern, wenn Sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
Nach Reiseende können Sie eine Minderung des Reisepreises geltend machen,
falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht und Sie deren Anzeige vor
Ort nicht schuldhaft unterlassen haben.
Wird eine Reise in Folge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb
angemessener Frist keine Abhilfe oder bedarf es keiner Fristsetzung, weil Abhilfe
unmöglich ist oder verweigert wird oder die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes
Interesse Ihrerseits gerechtfertigt ist, so können Sie, im Eigeninteresse am besten
schriftlich, den Reisevertrag im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen kündigen.
10.2 Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen sind Sie verpflichtet, im Rahmen
der gesetzlichen Bestimmungen alles zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen
und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten.
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5. Abfahrtsort, Zeitpunkt, Verspätung (Busreisen)
6. Rücktritt, Umbuchung, Ersatzperson
7. Reise-Versicherungen
8. Rücktritt durch den Reiseveranstalter
9. Höhere Gewalt
10. Gewährleistung
11. Haftung, Verjährung
12. Abtretungsverbot
13. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
14. Allgemeine Bestimmungen
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11. Haftung, Verjährung
11. 1 Sofern Ihr Gepäck bei Flugreisen beschädigt wird, sich verspätet oder verloren
geht, müssen Sie eine schriftliche Schadensanzeige, binnen sieben Tagen bei Gepäckbeschädigung
und binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung und verlust, bei der Fluggesellschaft
erstatten, die die Beförderung durchgeführt hat; diese Schadenanzeige ist
in der Regel Voraussetzung für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
11.2 Bei internationalen Flügen haften wir, sofern wir vertraglicher Luftfrachtführer sind,
nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit der Montrealer
Vereinbarung und den Abkommen vonWarschau, Den Haag, Guadalajara.
Danach haftet der Luftfrachtführer (auch für Verlust oder Beschädigung von Gepäck) beschränkt
und nur bei Verschulden. Die Beförderung erfolgt auf der Grundlage der Bedingungen
des jeweiligen Beförderungsunternehmens, die auf Wunsch zugänglich gemacht
werden.
11.3 Für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen
lediglich vermittelt werden und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als solche
gekennzeichnet sind, haften wir nicht.
11.4 Bei vertraglichen Schadenersatzansprüchen, die nicht Körperschäden sind, ist unsere
Haftung insgesamt auf € 4100 bzw. auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt,
wenn dieser € 4100 übersteigt, soweit der Schaden weder vorsätzlich noch
grob fahrlässig herbeigeführt worden ist, oder sofern wir nur wegen des Verschuldens
eines Leistungsträgers haften.
11.5 Unsere Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund internationaler
Übereinkommen oder auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften, die auf
die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen
Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.
11.6. Mit Ausnahme von deliktischen Ansprüchen müssen sämtliche Ansprüche innerhalb
eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende möglichst schriftlich
uns gegenüber geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche
nur noch dann geltend machen, wenn der Reisende an der Einhaltung dieser Frist
ohne sein Verschulden gehindert war. Diese Ansprüche des Reisenden verjähren in
zwölf Monaten nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise, wobei die Verjährung
bis zur schriftlichen Zurückweisung der geltend gemachten Ansprüche gehemmt
ist. Schadensersatzansprüche wegen Körperverletzung oder Tötung verjähren
in drei Jahren.
11.7. Unsere Haftung als Beförderer im Sinne des 2. Seerechtsänderungsgesetzes
bleibt unberührt.
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4. Leistungs- und Preisänderungen
5. Abfahrtsort, Zeitpunkt, Verspätung (Busreisen)
6. Rücktritt, Umbuchung, Ersatzperson
7. Reise-Versicherungen
8. Rücktritt durch den Reiseveranstalter
9. Höhere Gewalt
10. Gewährleistung
11. Haftung, Verjährung
12. Abtretungsverbot
13. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
14. Allgemeine Bestimmungen
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12. Abtretungsverbot
Eine Abtretung jeglicher Ansprüche des Reisenden aus Anlass der Reise, gleich aus
welchem Rechtsgrund, an Dritte, auch an Ehegatten, ist ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen
ist deren gerichtliche Geltendmachung im eigenen Namen.
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6. Rücktritt, Umbuchung, Ersatzperson
7. Reise-Versicherungen
8. Rücktritt durch den Reiseveranstalter
9. Höhere Gewalt
10. Gewährleistung
11. Haftung, Verjährung
12. Abtretungsverbot
13. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
14. Allgemeine Bestimmungen
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13. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
13.1 Bitte beachten Sie unsere Informationen zu Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Ihres Reiselandes, denn Sie sind für die Einhaltung dieser Bestimmungen
selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu
Ihren Lasten. Die entsprechenden Vorschriften können Sie telefonisch oder schriftlich
bei uns erfragen. Diese Informationen gelten für die Bürger der Bundesrepublik
Deutschland, sofern sie imBesitz eines von ihr ausgestellten Passes bzw. Personalausweises
sind. Sind Sie Ausländer oder Inhaber eines fremden Passes, müssen Sie oft andere
Bestimmungen beachten. Bitte erfragen Sie diese bei dem zuständigen Konsulat.
13.2 Technische Einrichtungen entsprechen im Ausland nicht immer dem deutschen
Standard. Bitte beachten Sie daher unbedingt evtl. Benutzungshinweise.
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6. Rücktritt, Umbuchung, Ersatzperson
7. Reise-Versicherungen
8. Rücktritt durch den Reiseveranstalter
9. Höhere Gewalt
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14. Allgemeine Bestimmungen
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14. Allgemeine Bestimmungen
14.1 Alle Angaben in unseren Prospekten werden vorbehaltlich gesetzlicher oder behördlicher
Genehmigungen veröffentlicht. Einzelheiten dieser Prospekte entsprechen
dem Stand bei Drucklegung.
14.2 Mit der Veröffentlichung neuer Prospekte verlieren alle unsere früheren Publikationen
über gleich lautende Reiseziele und Termine ihre Gültigkeit.
14.3 Für Druck- und Rechenfehler kann nicht gehaftet werden.
14.4 Die im Rahmen des Vertragsverhältnisses erhaltenen persönlichen Daten werden
gespeichert und grundsätzlich gemäß der geltenden Datenschutzbestimmungen vertraulich
behandelt.
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9. Höhere Gewalt
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11. Haftung, Verjährung
12. Abtretungsverbot
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14. Allgemeine Bestimmungen
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© MitReisen-ek GmbH, Humboldtstr. 15, 45964 Gladbeck
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Stand: 14.08.2008
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