Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Abschluss des Reisevertrages

1.1 Mit Ihrer Reiseanmeldung auf der Grundlage unserer Prospekte bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Dies kann schriftlich,mündlich oder telefonisch erfolgen. Der Reisevertrag kommt mit Zugang unserer Bestätigung zustande, für die es keiner besonderen Form bedarf. Reisebüros treten nur als Vermittler auf.

1.2 Sofern Ihnen unsere Reise- und Zahlungsbedingungen, z.B. bei telefonischer Anmeldung, nicht vorliegen, übersenden wir sie Ihnen mit der Bestätigung. Widersprechen Sie diesen dann nicht innerhalb von 10 Tagen nach Zugang - bei kurzfristigen Buchungen, d.h. ab 30 Tage vor Reiseantritt, unverzüglich - ist der Reisevertrag zu diesen Bedingungen zu Stande gekommen.

1.3. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, sind wir an dieses Angebot 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zu Stande, wenn Sie uns innerhalb dieser Frist die Annahme erklären, die auch durch eine Zahlung erfolgen kann.

1.4. Bitte benachrichtigen Sie uns umgehend, wenn Sie als Reiseanmelder Ihre Reisedokumente nicht spätestens 5 Tage vor Reiseantritt von uns erhalten haben. In diesem Fall werden wir Ihnen, Ihre Zahlung vorausgesetzt, die Reisedokumente sofort zusenden oder bei Flugreisen am Abflughafen gegen Zahlungsnachweis aushändigen. Wenn Sie uns nicht benachrichtigen und die Reise aufgrund fehlender Reisedokumente nicht antreten, behandeln wir das als kostenpflichtigen Rücktritt.


AGB-Direktsprung:

1. Abschluss des Reisevertrages
2. Bezahlung
3. Leistungen, Preise
4. Leistungs- und Preisänderungen
5. Abfahrtsort, Zeitpunkt, Verspätung (Busreisen)
6. Rücktritt, Umbuchung, Ersatzperson
7. Reise-Versicherungen
8. Rücktritt durch den Reiseveranstalter
9. Höhere Gewalt
10. Gewährleistung
11. Haftung, Verjährung
12. Abtretungsverbot
13. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
14. Allgemeine Bestimmungen


2. Bezahlung

Zahlungen auf den Reisepreis sind gemäß § 651 k BGB insolvenzgesichert; den entsprechenden Sicherungsschein erhalten Sie bei Anmeldung oder mit der Bestätigung.

2.1. Bei Fernreisen ist eine Anzahlung in Höhe von 15% des Reisepreises zu entrichten. Bei Mittelstreckenreisen beträgt die Anzahlung 25% und bei Kurzstrecken- und Städtereisen 30% des Reisepreises. Die Anzahlung ist binnen der in der Rechnung über die Anzahlung genannten Frist zu zahlen, die in der Regel 14 Tage beträgt. Der restliche Reisepreis ist innerhalb der aus der Rechnung ersichtlichen Frist zu leisten; die Rechnungsstellung erfolgt regelmäßig ca. 7Wochen vor Reisebeginn. Abweichende Zahlungsmodalitäten können sich bei Last-Minute- oder sog. Aktionsreisen ergeben, die Ihnen mit der jeweiligen Rechnung bekannt gegeben werden. Wir empfehlen, zur Zahlungsabwicklung die von uns zur Verfügung gestellten Überweisungsträger zu nutzen.

2.2. Nur bei vollständiger Zahlung des Reisepreises besteht ein Anspruch auf Ausstellung von Tickets/Fahrtscheinen und auf Beförderung.

2.3. Wird der vereinbarte Anzahlungsbetrag oder der Reisepreis nicht in der dazu gesetzten Zahlungsfrist vollständig gezahlt, berechtigt uns dies zur Stornierung des Reisevertrages und zur Berechnung von Schadenersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren gem. der Ziffern 6.2. und 6.3; vorausgesetzt, es läge nicht bereits zu diesem Zeitpunkt ein zum Rücktritt berechtigender Reisemangel vor. Die Möglichkeit des Nachweises, dass uns ein Schaden nicht oder nur in einem wesentlich geringerenUmfang entstanden ist, steht Ihnen offen.

2.4. Im Falle des Zahlungsverzuges entfällt zudem der Anspruch auf Abholung von dem vertraglich vereinbarten oder dem sich aus Ziffer 5.1. ergebenden Abfahrtsort.

2.5. Sofern wir Ihre Reiseanmeldung nicht bestätigen können oder Sie unser Alternativangebot nicht annehmen, wird Ihnen eine eventuell bereits erbrachte Anzahlung erstattet.


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1. Abschluss des Reisevertrages
2. Bezahlung
3. Leistungen, Preise
4. Leistungs- und Preisänderungen
5. Abfahrtsort, Zeitpunkt, Verspätung (Busreisen)
6. Rücktritt, Umbuchung, Ersatzperson
7. Reise-Versicherungen
8. Rücktritt durch den Reiseveranstalter
9. Höhere Gewalt
10. Gewährleistung
11. Haftung, Verjährung
12. Abtretungsverbot
13. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
14. Allgemeine Bestimmungen


3. Leistungen, Preise

3.1 Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Leistungsbeschreibungen in unserem Prospekt so wie sie Vertragsgrundlage geworden sind, sowie die hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Bestätigung verbindlich.Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

3.2 Ihre Reise beginnt und endet - je nach Ihrer gebuchten Aufenthaltsdauer - zu den im Prospekt ausgeschriebenen Abreise- und Ankunftsterminen.

3.3 Flugschein oder Sonderfahrtausweis gelten nur für die darin angegebenen Reisezeiten und -tage. Wenn Sie eine Änderung wünschen, sind wir bemüht, gegen Rechnung eine Ersatzbeförderung zur Verfügung zu stellen.

3.4 Wenn Sie einzelne von Ihnen bezahlte Leistungen aus zwingenden Gründen nicht in Anspruch nehmen, können wir Ihnen nur dann eine Teilerstattung gewähren, wenn der Leistungsträger eine Gutschrift erteilt, nicht jedoch, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt.

3.5 Wenn nicht ausdrücklich anders vermerkt, gelten Preise pro Person für die Unterkunft in 2-Bett-Zimmern, für die gebuchte Kabinenkategorie oder für die Unterkunft in Ihrem gebuchten Ferienwohnungs-Typ. Die Buchung eines halben Doppelzimmers eines Erwachsenen in Begleitung eines Kindes unter 12 Jahren ist nicht möglich. Die Unterbringung einer Einzelperson in einem Doppelzimmer ist ebenfalls nicht möglich.

3.6 Kinderermäßigung wird nicht grundsätzlich gewährt; sondern bzgl. der jeweiligen Reise entsprechend der Prospektausschreibung. Wenn nicht anders ausgeschrieben, bringen wir ein Kind in Begleitung eines voll zahlenden Reisegastes im Doppelzimmer, in Begleitung von zwei Gästen im Doppelzimmer mit Zusatzbett, im Appartement oder in der Zimmer-Suite unter. Zwei Kinder in Begleitung von zwei voll zahlenden Gästen werden, soweit sie älter als 2 Jahre sind, im separaten Doppelzimmer, im Appartement oder in der Zimmer-Suite untergebracht.

3.7 Wenn Sie Ihre Reise verlängern wollen, wenden Sie sich rechtzeitig an unsere Reiseleitung. Eine solche Verlängerung ist nur möglich, wenn Ihr Zimmer nicht belegt ist. Die Rückbeförderung erfolgt dann im Rahmen der noch freien Platzkapazität. Falls durch die Verlängerung eine Änderung des ursprünglich gebuchten Flughafens notwendig wird, besteht kein Anspruch auf Ersatzbeförderung. Den Preis für die Verlängerung erfragen Sie bitte bei uns.


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1. Abschluss des Reisevertrages
2. Bezahlung
3. Leistungen, Preise
4. Leistungs- und Preisänderungen
5. Abfahrtsort, Zeitpunkt, Verspätung (Busreisen)
6. Rücktritt, Umbuchung, Ersatzperson
7. Reise-Versicherungen
8. Rücktritt durch den Reiseveranstalter
9. Höhere Gewalt
10. Gewährleistung
11. Haftung, Verjährung
12. Abtretungsverbot
13. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
14. Allgemeine Bestimmungen


4. Leistungs- und Preisänderungen

4.1 Änderungen oder Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragschluss notwendig werden und von uns nicht zu vertreten sind, sind gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Dies gilt auch für den Austausch des Fluggerätes und/oder der Fluggesellschaft. Bei berechtigtem Interesse sind wir befugt, den Reisenden in einem anderen Hotel gleicher Kategorie unterzubringen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mitMängeln behaftet sind. Informieren Sie sich bitte bis spätestens 24 Stunden, aber nicht früher als 48 Stunden, vor Rückflug bzw. Rückfahrt bei unserer Reiseleitung über die genauen Flug- bzw. Fahrtzeiten.Wenn Sie dies nicht tun und Ihren Flug bzw. Ihre Fahrt verpassen, gehen daraus ggf. entstehende Mehrkosten zu Ihren Lasten.
Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder bestimmter Leistungen wie Fluggebühren oder von Wechselkursen, wie nachfolgend möglich: Bei einer Erhöhung der bei Abschluß des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere Treibstoffkosten, können wir bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung von Ihnen diesen Erhöhungsbetrag fordern. Im Übrigen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten zusätzlichen Beförderungskosten durch die Sitzplatzanzahl des vereinbarten Beförderungsmittels dividiert und der sich so pro Sitzplatz ergebene anteilige Betrag wird von Ihnen gefordert.
Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben, wie z.B. Flughafengebühren, können wir den Reisepreis umden entsprechend anteiligen Betrag erhöhen. Bei einer Erhöhung von Wechselkursen kann der Reisepreis soweit erhöht werden, wie er sich für uns verteuert hat.
Vorstehende Preiserhöhungen sind nur zulässig, wenn zwischen dem Zugang der Reisebestätigung/ Rechnung und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als 4 Monate liegen und wir Sie unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt davon in Kenntnis setzen. Bei einer Preiserhöhung von über 5 % des Reisepreises oder im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer anderen mindestens gleichwertigen Reise aus unserem Programm zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, Ihnen eine solche anzubieten. Sie haben die Rechte unverzüglich nach der Erklärung über die Preiserhöhung oder der Änderung der Reiseleistung uns gegenüber geltend zu machen.

4.2 Wenn ein Flug oder eine Fahrt auf unsere oder auf Veranlassung eines Beförderungsunternehmens von oder zu einem anderen als dem bestätigten Flughafen oder Zielort durchgeführt werden muß, übernehmen wir die durch die Änderung entstehenden notwendigen Mehrkosten; also den Betrag der aufzuwendenden Kosten zu dem geänderten Flughafen/Zielort abzüglich der Kosten zu dem ursprünglich bestätigten Flughafen/ Zielort jeweils ab/bis dem Abfahrtsort gem. Ziffer 5.


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2. Bezahlung
3. Leistungen, Preise
4. Leistungs- und Preisänderungen
5. Abfahrtsort, Zeitpunkt, Verspätung (Busreisen)
6. Rücktritt, Umbuchung, Ersatzperson
7. Reise-Versicherungen
8. Rücktritt durch den Reiseveranstalter
9. Höhere Gewalt
10. Gewährleistung
11. Haftung, Verjährung
12. Abtretungsverbot
13. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
14. Allgemeine Bestimmungen


5. Abfahrtsort, Zeitpunkt, Verspätung bei Busreisen

5.1. Bei Busreisen oder Transferleistungen per Bus liegt der Abfahrtsort in der Regel in Ihrer zuständigen Kreisstadt oder maximal 50 km von Ihrem Ort entfernt; für die Anfahrt zum Abfahrtsort sind Sie selbst verantwortlich. Sollten Sie den Abfahrtsort nicht kennen oder dieser von uns nicht eindeutig beschrieben worden sein, müssen Sie sich rechtzeitigmit uns in Verbindung setzen und Klärung verlangen.

5.2. Um den geplanten Ablauf der Reise zu gewährleisten, müssen Sie pünktlich zu der Ihnen, z.B. im Busticket, bekannt gegebenen Abfahrtszeit am Abfahrtsort erscheinen; verspäten Sie sich, entfällt unsere Pflicht zur Beförderung.

5.3. Wir planen den Fahrtablauf sorgfältig und sind bemüht, diesen einzuhalten. Gleichwohl können unvorhergesehene Ereignisse zu Verspätungen führen, die Sie bis zu einer Wartezeit von zwei Stunden akzeptieren müssen.


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2. Bezahlung
3. Leistungen, Preise
4. Leistungs- und Preisänderungen
5. Abfahrtsort, Zeitpunkt, Verspätung (Busreisen)
6. Rücktritt, Umbuchung, Ersatzperson
7. Reise-Versicherungen
8. Rücktritt durch den Reiseveranstalter
9. Höhere Gewalt
10. Gewährleistung
11. Haftung, Verjährung
12. Abtretungsverbot
13. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
14. Allgemeine Bestimmungen


6. Rücktritt, Umbuchung, Ersatzperson

6.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt muss unter Angabe Ihrer Teilnehmer-Nummer erklärt werden. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir Ihnen dringend, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns.

6.2 Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an (z.B. wegen verpasster Anschlüsse), können wir angemessenen Ersatz für getroffene Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögl. anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen von uns berücksichtigt.

6.3 Die Höhe der Rücktrittskosten richtet sich nach dem Reisepreis und wird in der Regel anhand der nachstehenden Prozentsätze ermittelt, es sei denn, uns ist ein höherer Schaden entstanden, der auch von Ihnen zu tragen ist.

6.3.1 Standardkosten: Bei einem Rücktritt bis 42 Tage vor Reisebeginn berechnen wir zur Deckung unserer Kosten in der Regel eine Aufwandspauschale von 15% des Reisepreises, mindestens aber 50 Euro pro Reiseteilnehmer, es sei denn, der Reisepreis beträgt bis zu 98 Euro. Dann beträgt die Mindestpauschale 25 Euro. Erfolgt der Rücktritt später als 42 Tage vor Reisebeginn, können wir eine pauschalierte Entschädigung verlangen, die sich nach folgenden Prozentsätzen pro Person vom Reisepreis berechnet: ab 41. bis 30. Tag vor Reisebeginn 15 %, mindestens aber 75 Euro, ab 29. bis 20. Tag vor Reisebeginn 50 %, ab 19. bis 10. Tag vor Reisebeginn 70 %, ab 9.Tag vor Reisebeginn 90 %, bei Nichtantritt der Reise 100%.

6.3.2 Rücktrittskosten bei Schiffsreisen: Bis 91 Tage vor Reisebeginn 15 %; ab 90. bis 50. Tag vor Reisebeginn 30 %, ab 49. bis 30 Tag vor Reisebeginn 40 %, ab 29. bis 20 Tag 50%, ab 19. bis 10 Tag vor Reisebeginn 70 %; ab 9 Tage vor Reisebeginn sowie bei Nichtantritt der Reise 90%.

6.3.3 Rücktrittskosten bei gesondert gekennzeichneten Top-Angeboten, ausgewählten, kurzfristigen bzw. preisreduzierten Angeboten, Specials und Aktionsreisen: Bis 30 Tage vor Reisebeginn 40 % des Reisepreises, ab 29. bis 20. Tag vor Reisebeginn 50 %, ab 19. bis 10. Tag vor Reisebeginn 70 %, ab 9. Tag vor Reisebeginn 90 %, bei Nichtantritt der Reise 100 %.

6.3.4 Rücktrittskosten bei gebuchten Eintrittskarten betragen regelmäßig 100 % des Eintrittspreises

6.3.5 Dem Kunden steht die Möglichkeit des Nachweises offen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in einem wesentlich niedrigeren Umfang entstanden ist.

6.4 Wir bitten Sie, uns Änderungswünsche erst nach Erhalt Ihrer Bestätigung und unter Angabe der Teilnehmer-Nummermitzuteilen.
Werden nach Buchung der Reise Änderungen z.B. hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft, der Beförderungsart, der Abflughäfen oder Zustiegsbahnhöfe vorgenommen, erheben wir bis 42 Tage vor Reiseantritt, eine Bearbeitungsgebühr von 30 Euro je Reiseanmeldung.
Spätere Änderungen sind nur nach vorherigem Rücktritt von der von Ihnen gebuchten Reise möglich. Ein Umbuchen von einer Festbuchung auf eine Vorausbuchung sowie ein Umbuchen von einer Seereise auf eine andere Reise ist nicht möglich.

6.5 Tritt eine Ersatzperson an die Stelle des gemeldeten Teilnehmers, sind wir berechtigt, die uns durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten zu berechnen; diese betragen in der Regel 30,00 €, können jedoch im Einzelfall auch höher sein. Dies gilt sinngemäß auch bei Namensänderungen. Dem Kunden steht die Möglichkeit des Nachweises offen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in geringerem Umgang entstanden ist. Wir können dem Wechsel in der Person des Reisegastes widersprechen, wenn diese den besonderen Erfordernissen in Bezug auf die Reise nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

6.6 Wenn zwei oder mehrere Personen gemeinsam eine Schiffskabine oder ein Doppel- oder Mehrbettzimmer gebucht haben und keine Ersatzperson an die Stelle eines zurücktretenden Teilnehmers tritt, sind wir berechtigt, den vollen Zimmerpreis zu fordern oder, wenn möglich, die verbleibenden Teilnehmer anderweitig unterzubringen. Bei Unterbringung im Einzelzimmer ist der Einzelzimmerzuschlag zu entrichten.

6.7 Bei Stornierungen sind bereits ausgehändigte Bahnfahrkarten oder Fahrtickets zurückzugeben, da wir sonst den vollen Preis berechnen müssen.


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2. Bezahlung
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6. Rücktritt, Umbuchung, Ersatzperson
7. Reise-Versicherungen
8. Rücktritt durch den Reiseveranstalter
9. Höhere Gewalt
10. Gewährleistung
11. Haftung, Verjährung
12. Abtretungsverbot
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14. Allgemeine Bestimmungen


7. Reise-Versicherungen

Eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung ist im Reisepreis nicht eingeschlossen. Wir empfehlen dringend eine solche Versicherung, die bei Buchung der Reise abgeschlossen werden sollte. Ein späterer Abschluss ist nur möglich, wenn dies innerhalb der nächsten 8 Tage, jedoch vor Reiseantritt, nachgeholt wird. Sie erhalten daher von uns ein Angebot eines renommierten Versicherers.
Wenn ein Versicherungsfall eintritt, ist der Versicherer unverzüglich zu benachrichtigen. Ansprüche sind ausschließlich dort geltend zu machen. Wir sind mit der Schadensregulierung nicht befasst.


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10. Gewährleistung
11. Haftung, Verjährung
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14. Allgemeine Bestimmungen


8. Rücktritt durch den Reiseveranstalter

8.1 Wird eine ausdrücklich ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, sind wir berechtigt, die Reise bis zu zweiWochen vor Reisebeginn abzusagen. Der Reisepreis wird unverzüglich erstattet.

8.2 Ist die Durchführung einer Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die uns entstehenden Kosten, bezogen auf die Reise, nicht gedeckt sind, sind wir berechtigt, diese Reise bis zu 2 Wochen vor Reisebeginn abzusagen, sofern wir Ihnen ein gleichwertiges Ersatzangebot unterbreiten. Ein Rücktrittsrecht besteht dann nicht, wenn wir die zum Rücktritt führenden Umstände zu vertreten haben oder diese Umstände nicht nachweisen können. Sofern Sie vom Ersatzangebot keinen Gebrauchmachen, erhalten Sie den bezahlten Reisepreis unverzüglich erstattet.


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8. Rücktritt durch den Reiseveranstalter
9. Höhere Gewalt
10. Gewährleistung
11. Haftung, Verjährung
12. Abtretungsverbot
13. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
14. Allgemeine Bestimmungen


9. Höhere Gewalt

Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können beide Vertragsparteien gemäß § 651j BGB kündigen.


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8. Rücktritt durch den Reiseveranstalter
9. Höhere Gewalt
10. Gewährleistung
11. Haftung, Verjährung
12. Abtretungsverbot
13. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
14. Allgemeine Bestimmungen


10. Gewährleistung

10.1 Sollte eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so können Sie innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. Wir sind berechtigt, durch Erbringung einer gleich- oder höherwertigen Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen. Wir können die Abhilfe jedoch verweigern, wenn Sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Nach Reiseende können Sie eine Minderung des Reisepreises geltend machen, falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht und Sie deren Anzeige vor Ort nicht schuldhaft unterlassen haben.
Wird eine Reise in Folge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb angemessener Frist keine Abhilfe oder bedarf es keiner Fristsetzung, weil Abhilfe unmöglich ist oder verweigert wird oder die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt ist, so können Sie, im Eigeninteresse am besten schriftlich, den Reisevertrag im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen kündigen.

10.2 Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen sind Sie verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten.


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10. Gewährleistung
11. Haftung, Verjährung
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14. Allgemeine Bestimmungen


11. Haftung, Verjährung

11. 1 Sofern Ihr Gepäck bei Flugreisen beschädigt wird, sich verspätet oder verloren geht, müssen Sie eine schriftliche Schadensanzeige, binnen sieben Tagen bei Gepäckbeschädigung und binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung und verlust, bei der Fluggesellschaft erstatten, die die Beförderung durchgeführt hat; diese Schadenanzeige ist in der Regel Voraussetzung für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

11.2 Bei internationalen Flügen haften wir, sofern wir vertraglicher Luftfrachtführer sind, nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit der Montrealer Vereinbarung und den Abkommen vonWarschau, Den Haag, Guadalajara.
Danach haftet der Luftfrachtführer (auch für Verlust oder Beschädigung von Gepäck) beschränkt und nur bei Verschulden. Die Beförderung erfolgt auf der Grundlage der Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens, die auf Wunsch zugänglich gemacht werden.

11.3 Für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als solche gekennzeichnet sind, haften wir nicht.

11.4 Bei vertraglichen Schadenersatzansprüchen, die nicht Körperschäden sind, ist unsere Haftung insgesamt auf € 4100 bzw. auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, wenn dieser € 4100 übersteigt, soweit der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt worden ist, oder sofern wir nur wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers haften.

11.5 Unsere Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.

11.6. Mit Ausnahme von deliktischen Ansprüchen müssen sämtliche Ansprüche innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende möglichst schriftlich uns gegenüber geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche nur noch dann geltend machen, wenn der Reisende an der Einhaltung dieser Frist ohne sein Verschulden gehindert war. Diese Ansprüche des Reisenden verjähren in zwölf Monaten nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise, wobei die Verjährung bis zur schriftlichen Zurückweisung der geltend gemachten Ansprüche gehemmt ist. Schadensersatzansprüche wegen Körperverletzung oder Tötung verjähren in drei Jahren.

11.7. Unsere Haftung als Beförderer im Sinne des 2. Seerechtsänderungsgesetzes bleibt unberührt.


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14. Allgemeine Bestimmungen


12. Abtretungsverbot

Eine Abtretung jeglicher Ansprüche des Reisenden aus Anlass der Reise, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte, auch an Ehegatten, ist ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen ist deren gerichtliche Geltendmachung im eigenen Namen.


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7. Reise-Versicherungen
8. Rücktritt durch den Reiseveranstalter
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11. Haftung, Verjährung
12. Abtretungsverbot
13. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
14. Allgemeine Bestimmungen


13. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen

13.1 Bitte beachten Sie unsere Informationen zu Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften Ihres Reiselandes, denn Sie sind für die Einhaltung dieser Bestimmungen selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu Ihren Lasten. Die entsprechenden Vorschriften können Sie telefonisch oder schriftlich bei uns erfragen. Diese Informationen gelten für die Bürger der Bundesrepublik Deutschland, sofern sie imBesitz eines von ihr ausgestellten Passes bzw. Personalausweises sind. Sind Sie Ausländer oder Inhaber eines fremden Passes, müssen Sie oft andere Bestimmungen beachten. Bitte erfragen Sie diese bei dem zuständigen Konsulat.

13.2 Technische Einrichtungen entsprechen im Ausland nicht immer dem deutschen Standard. Bitte beachten Sie daher unbedingt evtl. Benutzungshinweise.


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14. Allgemeine Bestimmungen

14.1 Alle Angaben in unseren Prospekten werden vorbehaltlich gesetzlicher oder behördlicher Genehmigungen veröffentlicht. Einzelheiten dieser Prospekte entsprechen dem Stand bei Drucklegung.

14.2 Mit der Veröffentlichung neuer Prospekte verlieren alle unsere früheren Publikationen über gleich lautende Reiseziele und Termine ihre Gültigkeit.

14.3 Für Druck- und Rechenfehler kann nicht gehaftet werden.

14.4 Die im Rahmen des Vertragsverhältnisses erhaltenen persönlichen Daten werden gespeichert und grundsätzlich gemäß der geltenden Datenschutzbestimmungen vertraulich behandelt.


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© MitReisen-ek GmbH, Humboldtstr. 15, 45964 Gladbeck


Stand: 14.08.2008

© MitReisen-ek GmbH, Humboldtstr. 15, 45964 Gladbeck, Telefon: 0 20 43/27 93 66, Telefax: 0 20 43/27 93 39, E-Mail: info@mitreisen-ek.de